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02.03.2010: V-Modell XT-Konformität von Vorgehensmodellen

Wie schon seit einigen Jahren angekündigt, gibt es für das V-Modell XT jetzt die Qualifikation als "V-Modell XT Prozessingenieur (Ping)". Nachdem Ralf Kneuper 2006 schon Teilnehmer an der ersten "V-Modell XT Pro"-Schulung war, hat er jetzt auch an der ersten Ping-Schulung teilgenommen und sich damit als "V-Modell XT Prozessingenieur" qualifiziert. Das berechtigt ihn, die Konformität von Vorgehensmodellen zum V-Modell XT zu prüfen und zu bestätigen. Hier geht es also darum, die organisationsspezifische Anpassung der V-Modells für eine Organisation daraufhin zu prüfen, ob die wesentlichen Inhalte noch erhalten geblieben sind. Zumindest für solche Projekte, bei denen der Auftraggeber die Arbeit nach V-Modell XT fordert und der Auftragnehmer diese zusagt, ist es natürlich eine wichtige Frage, wie viel Anpassung des Modells durch die Organisation erlaubt ist und ab wann man nicht mehr von der Arbeit nach V-Modell XT sprechen kann. Um zwei extreme Beispiele zu nennen: Es ist völlig in Ordnung, die Rolle des Prüfers in "Tester" umzubenennen. Andererseits ist es offensichtlich nicht akzeptabel, die Projektplanung wegzulassen. Dazwischen gibt es einen sehr großen Graubereich, und eine der Aufgaben des Prozessingenieurs ist es, nach vorgegebenen Kriterien zu prüfen, ob ein konkretes Vorgehensmodell noch als V-Modell XT-konform bezeichnet werden kann.

Leider ist das Regelwerk für die entsprechende Zertifizierung noch in Arbeit, sodass bisher nur vorläufige Zertifikate der Konformität erstellt werden können, aber auch diese Lücke wird hoffentlich bald geschlossen.

Die Kriterien für die Konformitätsprüfung selbst sind aber fertig und die Prüfungen können durchgeführt werden. Im Rahmen der Schulung gab es zwar schon viele Rückmeldungen der Teilnehmer, sodass die Kriterien wahrscheinlich demnächst noch überarbeitet werden, aber es wird sich wohl auf viele Detailänderungen beschränken; konzeptionelle Änderungen sind vorerst nicht zu erwarten.

Ab sofort bietet Ralf Kneuper daher die folgenden neuen Leistungen an:

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