Dr. Ralf Kneuper
Beratung für Softwarequalitätsmanagement und Prozessverbesserung
V-Modell XT-Konformität
Bei manchen Projekten fordert der (meist öffentliche) Auftraggeber
die Arbeit nach V-Modell XT, um die Qualität der zugesagten Ergebnisse
und die Einhaltung der sonstigen Zusagen, z.B. in Bezug auf Termine,
sicherzustellen.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie viel Anpassung des
Modells durch die Organisation
erlaubt ist und ab wann man nicht mehr von der Arbeit nach V-Modell XT sprechen
kann. Um zwei extreme Beispiele zu nennen: Es ist völlig in Ordnung,
die Rolle des Prüfers in "Tester" umzubenennen. Andererseits ist
es offensichtlich nicht akzeptabel, die Projektplanung wegzulassen. Dazwischen
gibt es einen sehr großen Graubereich, und eine der Aufgaben des
Prozessingenieurs ist es, nach vorgegebenen Kriterien zu prüfen, ob ein
konkretes Vorgehensmodell noch als V-Modell XT-konform bezeichnet werden kann.
Aus diesem Grund wurde das Konzept der Konformität von Vorgehensmodellen
zum V-Modell XT definiert. Damit wird festgelegt, unter welchen Bedingungen eine
organisationsspezifische Anpassung als V-Modell XT-konform gilt. Das ermöglicht
es einer Organisation, ihr eigenes Vorgehensmodell zu erstellen und auch dann zu
nutzen, wenn ein Vorgehen nach V-Modell XT gefordert ist.
Als zertifizierter "V-Modell XT Prozessingenieur (Ping)" kann
Ralf Kneuper solche Konformitätsprüfungen anbieten und
durchführen.
Leider ist das Regelwerk für die entsprechende Zertifizierung
noch in Arbeit, sodass bisher nur vorläufige Zertifikate der Konformität
erstellt werden können, aber auch diese Lücke wird hoffentlich bald
geschlossen. |