Dr. Ralf Kneuper
Beratung für Softwarequalitätsmanagement und Prozessverbesserung
Leitlinie IT-Sicherheit
Diese Leitlinie beschreibt die Grundprinzipien zur
Gewährleistung der IT-Sicherheit bei der Beratung zur Prozessverbesserung,
insbesondere auch der Durchführung von CMMI-Appraisals.
Sie wurde gemeinsam von Dr. Kneuper und mehreren Kollegen ausgearbeitet, die
sich jeweils selbst zur Arbeit nach dieser Leitlinie verpflichten.
Ziel der IT-Sicherheitsleitlinie ist es, Grundprinzipien zur
IT-Sicherheit in einem Umfang zu definieren, die der Rolle des Unterzeichners
als Berater und Einzelunternehmer angemessen ist.
Grundziele und Grundsätze der IT-Sicherheit
Die Grundziele der IT-Sicherheit und ihre Interpretation in diesem Umfeld
sind
- Verfügbarkeit: Wenn eine für die Arbeit benötigte IT-Komponente
ausfällt, dann muss innerhalb angemessener Frist Ersatz dafür zur
Verfügung stehen, und die relevanten Daten müssen ebenfalls wieder
zur Verfügung stehen. Es gibt keine besonderen Anforderungen, so dass
übliche Grundschutzmaßnahmen ausreichen. Zu beachten ist, dass die
angemessene Frist innerhalb eines laufenden CMMI-Appraisals kurz ist.
- Integrität: Die verwendeten IT-Komponenten müssen gegen Angriffe
von außen geschützt werden. Es gibt keine besonderen Anforderungen,
so dass übliche Grundschutzmaßnahmen ausreichen.
- Vertraulichkeit: Daten sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht
öffentlich verfügbar sind. Insbesondere gilt dies für
Beratungsergebnisse sowie Zwischenergebnisse und Ergebnisse von Reviews
und Appraisals. Es gelten leicht erhöhte Anforderungen an die
Vertraulichkeit, so dass über den Grundschutz hinausgehende Maßnahmen
zur Sicherstellung der Vertraulichkeit erforderlich sind.
Um diese Grundziele zu erreichen, gelten folgende Grundsätze:
- Der Unterzeichner verpflichtet sich zur Durchführung der
Grundschutzmaßnahmen im üblichen Umfang, und wird dies auch von
seinen Unterauftragnehmern und (freien) Mitarbeitern fordern.
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, die im Rahmen eines
Auftrages erhaltenen Informationen vom Kunden oder anderen Quellen
erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und entsprechende
Vertraulichkeit auch von seinen Unterauftragnehmern und (freien) Mitarbeitern
zu fordern.
- Zugriffsmöglichkeiten auf die verwendeten IT-Komponenten werden auf
das erforderliche Minimum eingeschränkt, insbesondere den Zugang
über Netzwerke.
Maßnahmen zur Umsetzung
Die folgenden Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit werden
festgelegt. Sie orientieren sich an den vom deutschen Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definierten Maßnahmen
zum Basisschutz,
mit einigen spezifischen Ergänzungen.
- M01 Jeder verwendete Rechner wird mit Antivirensoftware,
Anti-Spyware-Software sowie einer Firewall ausgestattet. Alle diese
Programme werden regelmäßig aktualisiert.
- M02 Sicherheitsaktualisierungen für andere verwendete Software,
insbesondere Betriebssystem und Browser, werden regelmäßig
eingespielt.
- M03 Jeder verwendete Rechner wird mit einem Passwortschutz und einer
automatischen Sperre bei längerer Nicht-Benutzung versehen.
- M04 Verwendete Passworte entsprechen den üblichen Vorgaben an
sichere Passworte und werden regelmäßig gewechselt.
Die Passworte werden nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen
schriftlich festgehalten (z.B. auf Zetteln oder im Browser).
- M05 Rechner, insbesondere Notebooks, die außerhalb der
eigenen Räumlichkeiten verwendet werden, werden mit einem
(Kensington-) Schloss geschützt.
- M06 Der Unterzeichner abonniert die Nachrichten des
Bürger-CERTs
und berücksichtigt die dort versendeten Warnungen und Hinweise.
- M07 Alle relevanten Daten werden regelmäßig gesichert.
Dabei wird sichergestellt, dass die Sicherungen vertraulich behandelt
werden.
- M08 Vertrauliche Daten, insbesondere Kundendaten, werden nur für
den Zweck verwendet, für den sie übergeben wurden.
Sollen sie für einen anderen Zweck eingesetzt werden, so ist zuerst
die Genehmigung des Kunden einzuholen.
- M09 Mobile Datenträger (z.B. USB-Sticks) mit vertraulichen Daten
werden entsprechend sicher verwahrt. Sobald die Daten dort nicht mehr
benötigt werden, werden sie auf dem Datenträger
gelöscht.
- M10 Sobald vertrauliche Daten, insbesondere Kundendaten, nicht mehr
benötigt werden, werden sie gelöscht. Bei Bedarf wird eine
Sicherung angelegt, um sie später wieder verfügbar zu
machen.
- M11 Werden vertrauliche Daten gelöscht, so sind die Daten mit
entsprechenden Werkzeugen sicher zu löschen, so dass eine
Wiederherstellung nur noch mit entsprechender Spezialausrüstung
und hohem Aufwand möglich ist.
- M12 Empfehlung: Der Unterzeichner signiert alle wichtigen Mails entsprechend
dem
PGP-Protokoll.
Mails mit vertraulichen Inhalten zwischen den
Unterzeichnern und, soweit möglich auch anderen Empfängern,
werden entsprechend dem PGP-Protokoll verschlüsselt.
- M13 Empfehlung: Vertrauliche Daten werden verschlüsselt
abgespeichert.
- M14 Eigene WLANs werden durch Verschlüsselung der Kommunikation
(mindestens WPA)
gesichert.
- M15 Email-Anhänge sowie Downloads aus dem Internet werden mit
besonderer Vorsicht behandelt. Insbesondere werden aktive Inhalte
(Javascript, Flash, etc) nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen
und von vertrauenswürdigen Webseiten geöffnet.
- M16 Speziell für die Durchführung eines CMMI-Appraisals
(SCAMPI A, B oder C) gelten folgende Maßnahmen:
- Im Laufe eines SCAMPI A werden die Daten täglich auf einem
Medium gespeichert, um die Verfügbarkeit der Daten
sicherzustellen.
- Bei einem SCAMPI A ist die Verfügbarkeit durch redundante
Hardware sicherzustellen. Dies geschieht üblicherweise,
indem jedes Teammitglied einen eigenen Rechner hat, obwohl ein
Rechner pro Miniteam ausreichen würde, um arbeitsfähig
zu sein.
- Nach Abschluss eines Appraisals werden die aufzubewahrenden Daten
verschlüsselt abgespeichert. Alle nicht aufzubewahrenden Daten
werden sicher gelöscht.
Maßnahmen zur Institutionalisierung der IT-Sicherheit
Entsprechend den Praktiken des generischen Ziels GG 2 von CMMI werden die
folgenden Maßnahmen ergriffen und Regelungen getroffen, um die
IT-Sicherheit dauerhaft und durchgängig sicherzustellen:
- G01 Verabschiedung dieser Leitlinie. (GP 2.1)
- G02 Der Unterzeichner erstellt für sich einen Plan zur Umsetzung
der oben beschriebenen Maßnahmen und überprüft mindestens
monatlich die Einhaltung des Plans. Die Ergebnisse der
Überprüfung werden schriftlich festgehalten.
(GP 2.2, GP 2.8)
- G03 Jeder Beteiligte stellt die benötigten Ressourcen für
seinen Verantwortungsbereich bereit. Dazu gehören insbesondere
Antivirensoftware, Anti-Spyware-Software und Firewall, Infrastruktur
für Sicherungen (Software und Speicherplatz), Software zur Nutzung
des PGP-Protokolls (empfohlen: GPG4Win),
Software zum sicheren
Löschen, sowie ein Schloss zur Sicherung des Notebooks. Nach Bedarf
gehört dazu außerdem redundante Hardware. (GP 2.3)
- G04 Für die Umsetzung dieser Maßnahmen bei seiner
Infrastruktur ist jeder Beteiligte selbst verantwortlich. (GP 2.4)
- G05 Die Unterzeichner behandeln das Thema IT-Sicherheit gemeinsam mindestens
jährlich bei einem Treffen, um sich gegenseitig über aktuelle
Entwicklungen zu informieren (GP 2.5) und die Angemessenheit dieser
Leitlinie und ihrer Umsetzung zu prüfen (GP 2.10). Jeder
Unterzeichner behandelt das Thema IT-Sicherheit und die Inhalte dieser
Leitlinie mindestens jährlich mit seinen Unterauftragnehmern, und
lässt sich das schriftlich bestätigen. (GP 2.5)
- G06 Die Referenzkopie dieser Leitlinie wird auf der Webseite des
Unterzeichners bereitgestellt. (GP 2.6)
- G07 Es gibt folgende Gruppen von Betroffenen (Stakeholdern) dieser
Leitlinie (GP 2.7):
- Der Unterzeichner stellt im Eigeninteresse sowie als Nachweis
gegenüber Kunden die IT-Sicherheit und die Umsetzung dieser
Leitlinie sicher.
- Unterauftragnehmer und (freie) Mitarbeiter werden für den
jeweiligen Auftrag zur Einhaltung der Leitlinie verpflichtet. Der
Unterzeichner lässt sich das schriftlich bestätigen.
- Kunden des Unterzeichners werden durch die hier beschriebenen
Maßnahmen geschützt, unabhängig davon, ob sie dies
explizit fordern.
- G08 Der Unterzeichner führt mindestens jährlich eine
Selbstprüfung auf Basis einer
Checkliste durch. Außerdem
lässt er mindestens jährlich die
Einhaltung dieser Leitlinie auf Basis einer Checkliste durch einen
Außenstehenden prüfen. (GP 2.9)
Unterschriften
Ich verpflichte mich zur Einhaltung dieser IT-Sicherheitsleitlinie.
Darmstadt, den 28.09.2009
gez. Dr. Ralf Kneuper
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