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02.05.2016: Beratungsangebot umfasst jetzt auch Datenschutzunterstützung

Nach Abschluss der Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV) kann ich mein Beratungsangebot jetzt ausdehnen und auch Unterstützung zum Datenschutz anbieten. Mit dem Thema Datenschutz habe ich mich schon seit langem beschäftigt, sei es im Rahmen von Prozessberatung, in Diskussionen mit dem CMMI Institute, oder auch in meinen Vorlesungen zu diesem Thema.

Jetzt habe ich meine entsprechenden Qualifikationen mit einer formalen Ausbildung und Zertifizierung zu diesem Thema ergänzt.

Ab sofort biete ich daher kleinen und mittelständischen Unternehmen Unterstützung zum Datenschutz an, in der Form von Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung, oder als externer Datenschutzberater für Ihr Unternehmen.

Warum sollten Sie Datenschutz als wichtiges Thema behandeln? Ihre Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und andere Personen verlassen sich darauf, dass Sie deren persönliche Daten angemessen behandeln und diese nicht – versehentlich oder absichtlich – weitergeben oder für andere Zwecke als vereinbart verwenden.

Oder wie ein Dozent es kürzlich formulierte: "Diese Personen überlassen Ihnen ihre Daten treuhänderisch und erwarten, dass Sie entsprechend damit umgehen."

Mit gutem Grund gibt es daher auch entsprechende rechtliche Vorgaben, die diese Erwartungen konkretisieren, aber man sollte nicht den Fehler machen, Datenschutz nur als ein Regelwerk zu sehen, dass man erfüllen muss, damit man keine Probleme mit den Aufsichtsbehörden bekommt.

Trotzdem sollten natürlich auch diese Vorgaben aus Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ähnlichen Quellen umgesetzt werden. Zur Erinnerung: Einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen brauchen Sie u.a. dann, wenn mehr als neun Personen "ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten" befasst sind (§4f BDSG). In der Praxis zählen dazu normalerweise alle Beschäftigten, die mit Computern arbeiten. Selbst wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben müssen, müssen Sie trotzdem alle sonstigen Vorgaben des BDSG einhalten – dafür gibt es keine Untergrenze.

Haben Sie Interesse oder Bedarf an Unterstützung? Dann gehen Sie auf meine neue Webseite http://datenschutz-kneuper.de und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Dank meiner langjährigen Erfahrung in Qualitätssicherung und Prozessverbesserung kann ich in meiner Unterstützung besonderes Augenmerk darauf legen, die Aktivitäten zum Datenschutz soweit möglich in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren und Datenschutz damit effizient und effektiv umzusetzen.

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